AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stemberger GmbH, FN 636397d, für Erdbau, Transport, Schotter und Abbruch (Stand 01.04.2026).

Wir danken Ihnen für das uns entgegengebrachte Vertrauen und Ihren Auftrag. Wir werden diesen mit größter Sorgfalt erfüllen. Unsere Geschäftsbedingungen sollen eine verbindliche, klare und faire Basis für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden darstellen, um so eine gute Zusammenarbeit zu ermöglichen.

1. Präambel

Mit diesen AGB soll die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Erdbau, Transport, Schotter und Abbruch an Verbraucher und Unternehmer geregelt werden. Sie gelten für Leistungen im B2B- und im B2C-Bereich. Im B2B-Bereich gelten die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Für Verbrauchergeschäfte gelten die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2. Geltung

Die Leistungen und Angebote des Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge kurz: AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Unternehmen nicht an, es sei denn, es hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen des Unternehmens gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese AGB gelten auch im Subauftragsverhältnis, dies sowohl wenn das Unternehmen als Auftraggeber als auch als Auftragnehmer einschreitet.

3. Vertragsabschluss

Allen Aufträgen liegen diese AGB zugrunde. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, in Kenntnis dieser AGB zu sein, erkennt diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt zur Gänze an. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden. Sämtliche Angebote sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder dadurch zustande, dass dem Auftrag tatsächlich entsprochen wird. Geschätzte Maßeinheiten (ca. Angaben) in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen sind jedenfalls unverbindlich.

Das Unternehmen ist auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden berechtigt, Werbetafeln bzw. Werbeaufschriften anzubringen.

ÖNORMEN oder sonstige nationale Regelwerke kommen nur dann zur Anwendung, wenn diese gesondert und ausdrücklich dem Vertragsverhältnis zugrunde gelegt werden. Sind ÖNORMEN oder sonstige nationale Regelwerke einem Erstauftrag zugrunde gelegt worden, sind diese auch bei weiteren Geschäftsverbindungen oder bei wiederkehrenden Leistungen je gesondert zu vereinbaren. Normierte Standards gelten im Fall der Anwendbarkeit soweit, als in den vorliegenden AGB nichts Abweichendes vereinbart ist und die Bestimmungen in allfällig vereinbarten ÖNORMEN oder sonstigen nationalen Regelwerken diesen AGB nicht widersprechen.

4. Leistungen und Preisbasis

Die Leistungsfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin schriftlich vereinbart wird, immer unverbindlich. Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Leistung sowie eine Haftung aus dem Titel des Schadensersatzes sind daher ausgeschlossen. Für unverschuldete Lieferverzögerungen bei Fixgeschäften haftet das Unternehmen nicht. Verschiebt das Unternehmen den Leistungstermin nach hinten, so muss es dies dem Kunden jedenfalls zwei Arbeitstage vorher mündlich oder schriftlich mitteilen. Unterlässt es dies, verpflichtet es sich zu Schadenersatz.

Baustellenabsicherung, Baugrubensicherungen, Wasserhaltungsarbeiten, Pölzungen, Verbau, Vermessungsarbeiten, Unterstellungen, Gerüstungen und sämtliche Beweissicherungsmaßnahmen sind nicht im Leistungsumfang enthalten und daher auch in keinem Einheitspreis inkludiert.

Werden zusätzliche oder geänderte Leistungen mit anderen Ansätzen bei gleichem Endtermin in Auftrag gegeben, so können Mehrkosten entstehen (Überstunden, zusätzlicher Geräteeinsatz etc.) und voll verrechnet werden.

Mehrkosten für Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeiten sind nicht in den Preisen des Unternehmens enthalten und jedenfalls separat zu vergüten. Für zusätzliche Angebote gelten die vertraglichen Vereinbarungen des Hauptauftrages, sofern nichts anderes im Angebot vereinbart wird.

Der Kunde ist jedenfalls verpflichtet, vom Unternehmen angefertigte Regieberichte für über den Vertrag hinausgehende erforderliche Regieleistungen zu unterfertigen und so die Leistungen anzuerkennen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, die Lieferscheine des Unternehmens zu unterfertigen.

5. Bauausführung

Das Baugrundrisiko hat der Kunde zu tragen. Für Bestand und für Grundstücksgrenzen wird keine Gewähr geleistet. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die von ihm in der Natur gezeigten Grundgrenzen mit jenen in den Mappenplänen und Büchern übereinstimmen. Vom Unternehmen wird in diesem Zusammenhang keine Haftung übernommen.

Der Leistungsort ist vom Kunden so vorzubereiten, dass sofort mit den Arbeiten begonnen werden kann. Die Rodung von Bäumen/Sträuchern, das Entfernen von Zäunen/Hindernissen und die Befestigung von Zufahrtswegen ist nicht im Preis enthalten, sofern es nicht ausdrücklich im Angebot genannt wird.

6. Einvernehmen, Zusatzkosten, Informationspflicht und Stehzeit

Würden durch Arbeiten des Unternehmens Rechte Dritter berührt, so hat der Kunde auf seine Kosten das Einvernehmen mit demjenigen herzustellen. Der Kunde hat in diesem Zusammenhang auch für eine sichere Zufahrt zum Erfüllungsort zu sorgen. Solche Zufahrtsberechtigungen sowie alle sonst noch notwendigen Bewilligungen jeder Art (Baurecht, Forstrecht, Wasserrecht, Naturschutz etc.) hat der Kunde auf seine Kosten einzuholen. Diese sind dem Unternehmen unaufgefordert und rechtzeitig – jedenfalls vor Beginn der Arbeiten – vorzuweisen, sodass diese überprüft und gegebenenfalls noch Vorbereitungsarbeiten getroffen werden können. Mit der Leistung kann erst nach Vorliegen aller erforderlichen und rechtskräftigen Genehmigungen begonnen werden.

Wird das Unternehmen vom Kunden dazu angehalten, zu einem früheren Zeitpunkt zu beginnen, ist dieses vom Kunden für alle daraus entstehenden Kosten und Nachteile schad- und klaglos zu halten. Bei Erdbewegungsarbeiten ist das Unternehmen über jegliche Hindernisse, örtliche und private unterirdische Einbauten (Leitungen, Kabel, Bauwerksreste, Vermarkungen etc.) vom Kunden nachweislich im Zuge der Vorkorrespondenz vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zu informieren. Ansonsten haftet das Unternehmen nicht für Beschädigungen, die von ihm verursacht wurden, und der Kunde hat das Unternehmen im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos zu halten.

Auch sämtliche Nebenkosten wie Wegbenützungsgebühren, Strom, Wasser etc. sind vom Kunden zu tragen.

Stehzeiten, welche durch Behinderungen, blockierte Zufahrten, fehlende Baugrubensicherungen oder sonstige Umstände, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, entstehen, werden dem Kunden mit 80 % des Stundensatzes laut jeweils gültig gelegtem Angebot in Rechnung gestellt. Bei länger als 24 Stunden dauernden Behinderungen kann das Unternehmen seine Geräte/Fahrzeuge/Maschinen von der Baustelle abziehen und diesen An- und Abtransport auch verrechnen.

Allfällige Kosten für den Transport und die Deponierung von kontaminiertem Erdreich trägt der Kunde. Notwendige Bodenproben laut Deponieverordnung sind vom Kunden auf seine Kosten zu veranlassen.

7. Gewährleistung und Schadenersatz

Das Unternehmen leistet Gewähr, dass ihre Leistungen, die im Vertrag ausdrücklich bedungen wurden und welche die handelsüblichen, vorausgesetzten Eigenschaften haben, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ist ein Mangel auf besondere Weisung, auf beigestellte Ausführungsunterlagen, auf beigestelltes Material des Kunden oder Vorleistungen anderer Unternehmen oder Dritter zurückzuführen, so ist das Unternehmen von der Gewährleistung hinsichtlich dieses Mangels frei.

Dem Unternehmen sind Mängel unverzüglich nach Erhalt der Leistung oder nach deren Bekanntwerden schriftlich vom Kunden bekannt zu geben. Maße und Gewichte unterliegen den üblichen Abweichungen. Gewicht und Menge der Ware sind sofort am Ablieferungsort vor dem Abladen zu rügen. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, Gewicht und Menge auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übernahme der Leistung und richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

8. Preise und Zahlung

Als Stundensatz gilt jener Preis gemäß gültig gelegtem Angebot des Unternehmens als vereinbart und sämtliche Preise sind als Nettopreise ausgewiesen. Die dem Angebot des Unternehmens zugrunde liegenden Preise basieren auf den Angaben – insbesondere hinsichtlich Umfang und Ausmaß – des Kunden zur Auftragsdurchführung. Sofern sich im Zuge der Arbeiten ein erheblich größerer Arbeitsaufwand, Materialaufwand etc. als ursprünglich aufgrund der Angaben des Kunden angenommen abzeichnet, ist das Unternehmen verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und sodann auch berechtigt, den Mehraufwand entsprechend des im Angebot vereinbarten Preises je Einheit zu verrechnen.

Den vom Unternehmen gelegten Angeboten liegt stets ein Treibstoffpreis bis maximal EUR 1,60 pro Liter zugrunde und ist sohin bis zu EUR 1,60 pro Liter im Angebot einkalkuliert. Sofern der Treibstoffpreis zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten den im Angebot einkalkulierten Preis von EUR 1,60 pro Liter übersteigt, ist das Unternehmen berechtigt, die höheren Treibstoffpreise an den Kunden zu verrechnen, wobei als Grundlage die wöchentlich veröffentlichten Treibstoffpreise des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus dienen.

Das Unternehmen ist jedenfalls berechtigt, für etwaige Leistungen Abschlagsrechnungen zu legen. Wird das vereinbarte Zahlungsziel verletzt, tritt Verzug ein und wir müssen dem Kunden, unbeschadet weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.

Der Kunde kann mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann das Unternehmen nach seinem Ermessen weitere Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Allfällige Schadensersatzansprüche bleiben aufrecht.

9. Datenschutz

Das Unternehmen und der Kunde sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

Wenn der Kunde per E-Mail, Telefon oder über unser Kontaktformular mit dem Unternehmen Kontakt aufnimmt, werden die angegebenen personenbezogenen Daten (Anrede, Name, E-Mail, gegebenenfalls die Kundennummer, Telefonnummer) und der Inhalt der Anfrage des Kunden zwecks Bearbeitung dieser und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate beim Unternehmen gespeichert (vorvertragliche Maßnahmen bzw. berechtigte Interessen).

Zum Zweck der Vertragsabwicklung werden die angegebenen Informationen (Anrede, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) verarbeitet. Die vom Kunden bereitgestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann das Unternehmen den Vertrag mit dem Kunden nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme an den Steuerberater zur Erfüllung der steuerrechtlichen Verpflichtungen. Bei Zahlungsverzug oder drohendem Ausfall werden die Kontaktdaten des Kunden (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) sowie Informationen zur Bestellung an das vom Unternehmen beauftragte Inkassobüro bzw. die Rechtsvertretung zur Mahnung und/oder Eintreibung nicht beglichener Forderungen übermittelt.

Das Unternehmen speichert Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur so lange, als sie zur Erfüllung der Verpflichtungen dem Kunden gegenüber notwendig sind. Aus Gründen der das Unternehmen treffenden steuer- und unternehmensrechtlichen Aufbewahrungspflichten werden die im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten jedoch in der Regel sieben Jahre nach Vertragserfüllung gespeichert.

10. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Unternehmers sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt wird.

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